Gehen Sie bei einer Zollprüfung kein unnötiges Risiko ein

Unternehmer, die Waren importieren oder exportieren, können jederzeit von einer Zollprüfung betroffen sein. Bei der Prüfung Ihrer Einfuhren konzentrieren sich die Zollprüfer darauf, ob die Einfuhrabgaben in der gesetzlichen Höhe abgeführt wurden. Dabei wird immer häufiger auf die akribische Einhaltung von Formalien geachtet. Werden diese nicht eingehalten, entsteht häufig eine Zollschuld. Im Laufe meiner langjährigen Zollberatung habe ich diese Fallstricke erkannt; ich helfe Ihnen bei der Organisation Ihres Zollbereichs und sorge dafür, dass solche Risiken bei der Zollprüfung weitgehend vermieden werden können.

Eine Schulung vor einer Zollprüfung ist unabdingbar

Eines der schwierigsten Gebiete des Zollrechts ist der Bereich „Warenursprung und Präferenzen“. Hier bedarf es einer umfassenden Schulung aller betroffenen Mitarbeiter,  damit es bei einer Zollprüfung möglichst keine Beanstandungen gibt. Wobei als „betroffen“ auch die Mitarbeiter zu verstehen sind, die – je nach Organisation des Unternehmens – nur die Auswirkungen zu spüren bekommen. So muss der Einkäufer wissen, warum sich Präferenzen auf den Einstandspreis auswirken. Denn ein etwas niedrigerer Einkaufspreis von einem chinesischen Lieferanten kann unter dem Strich teurer sein als ein etwas höherer Preis aus einem Land, mit dem die EU ein Präferenzabkommen hat und bei dem deshalb bei der Einfuhr keine Zölle anfallen. Auch der Vertriebsmitarbeiter muss wissen, dass er für selbst gefertigte Erzeugnisse nicht zwangsläufig versprechen kann, dass es sich um Ursprungserzeugnisse der EU handelt. Ich unterstütze Sie durch die Schulung Ihrer Mitarbeiter und erreiche dadurch, dass diese verstehen, warum es solche Regelungen gibt und wo die Risiken liegen. Das beginnt bei der formalen Prüfung eingehender und ausgehender Lieferantenerklärungen, setzt sich fort in der Überwachung der Produktion und der Kalkulation und endet beim Warenausgang, wo sichergestellt und nachweisbar sein muss, dass die auszuliefernde Ware tatsächlich das Ursprungserzeugnis ist.

Wo liegen die größten Probleme bei der Zollprüfung?

Anlässlich einer Zollprüfung wird häufig die zolltarifliche Einreihung von Waren beanstandet. Dies gilt insbesondere für Waren, die im Zolltarif namentlich nicht genannt sind, die mehrere unterschiedliche Funktionen ausführen oder die Teile von bestimmten Waren sind. Selbst wenn es für diese Produkte eine EU-Einreihungsverordnung oder eine verbindliche Zolltarifauskunft gibt, heißt dies nicht, dass diese Verordnung oder die Tarifauskunft zutreffend ist. Ich kann Sie als erfahrener Zollberater in diesen Fragen unterstützen und Sie erhalten von mir offene und ehrliche Informationen. Das heißt allerdings auch, dass ich Ihnen unter Umständen mitteilen muss, dass die Prüfer mit ihren Feststellungen anlässlich der Zollprüfung Recht haben und ein Rechtsbehelf keine Aussicht auf Erfolg hat. Auch Feststellungen bezüglich des Zollwertes können erhebliche Auswirkungen auf Zoll-Nachforderungen haben. Dies gilt insbesondere für Entwicklungskosten, Lizenzgebühren und Beistellungen. Die Feststellung, dass die anteilige Prämie für eine pauschale Transportversicherung in den Zollwert einzubeziehen ist, hat dagegen selten nennenswerte finanzielle Auswirkungen. Es ist und bleibt allerdings eine Zollprüfungsfeststellung. Bei einer Zollprüfung wird auch die Vollständigkeit der Zollanmeldungen geprüft. Dabei werden vor allem die in der Buchhaltung vorhandenen Dokumente überprüft und mit den Daten aus dem ATLAS-System der deutschen Zollverwaltung abgeglichen.

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