Lassen Sie Ihre Lieferantenerklärung vom Zollberater prüfen

Bei diesem Thema geht es nicht nur darum, ob Ihnen formell zutreffende Lieferantenerklärungen vorliegen und Sie auch formell zutreffende Lieferantenerklärungen an Ihre Kunden gegeben haben. Es geht vor allem auch darum, in welchem Umfang Sie und Ihre Kunden diese überhaupt benötigen. Als Zollberater stelle ich immer wieder fest, dass Unmengen von Lieferantenerklärungen angefordert werden, obwohl dies für die Ursprungsbegründung der selbst hergestellten Produkte überhaupt nicht erforderlich ist. Sofern Lieferantenerklärungen benötigt werden, hängt es entscheidend von der Qualität (formalen Richtigkeit) der Lieferantenerklärung ab, ob Sie und Ihre Vertragspartner die Vorteile der Präferenzzollsätze nutzen und so die Kosten nachhaltig senken können. Ich helfe Ihnen im Rahmen meiner Zollberatung dabei, den zutreffenden Ursprung zu ermitteln und die richtige Kennzeichnung in Ihrem System sicher zu stellen.

Welche Konsequenzen haben falsche Angaben in der Lieferantenerklärung?

Wird ein Präferenznachweis widerrufen, weil z.B. eine Zollprüfung ergeben hat, dass eine Lieferantenerklärung unzutreffend ausgestellt worden ist, erhält grundsätzlich Ihr Kunde von seiner Zollbehörde eine Zollnachforderung. Teilweise (z.B. Schweiz) wendet sich die ausländische Behörde auch direkt an Sie. Aber auch wenn Ihr Kunde die Zollnachforderung erhält, werden Sie um eine Regressforderung (Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft) nicht herum kommen. Dazu kommt im Regelfall noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen Ihr Unternehmen. Ob dies abgewendet werden kann, hängt vom Einzelfall und von den vorgetragenen Gründen ab. Auch insoweit kann ich Sie – ggf. gemeinsam mit einem Rechtsanwalt – unterstützen.

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